Trainingsstart im neuen Jahr – die aktuellen Regeln

Neuigkeiten

Liebe Mitglieder,

zum Trainingsstart im neuen Jahr gibt es auch wieder einige Neuerungen in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Für Erwachsene (ab 18 Jahre) gilt:

FFP2 Maskenpflicht in Innenräumen, die Maske kann in der Sporthalle am Platz dann abgenommen werden. Bitte auch die Maske aufsetzen bei kurzen Wegen zur Toilette etc.

Grundsätzlich 2G+, sprich vollständig geimpft oder genesen + tagesaktueller Test einer offiziellen Teststelle, ausgenommen hiervon sind Personen, deren 2. Impfung oder Genesung nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder die die sogenannte Boosterimpfung haben.

Eventuell besteht die Möglichkeit, einen Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters durchzuführen, bitte informiert Euch bei Euren Übungsleitern

5 bis 11 jährige Kinder:

Maskenpflicht in Innenräumen, hier reicht eine medizinische Maske aus.

Testpflicht, außerhalb der Schulferien reicht als Nachweis der Schülerausweis oder eine gleichwertige Bescheinigung der Schule, da dort regelmäßig getesetet wird.

 12-17 jährige Kinder und Jugendliche:

Übergangsfrist bis 31.01.2022 wie bei den Kindern bis 11 Jahre

Ab 01.02.2022 gilt auch hier die 2G+ Regel wie bei den Erwachsenen, sprich vollständige Impfung oder Genesung + tagesaktueller Test einer offziellen Teststelle, ausgenommen hiervon sind Personen, deren 2. Impfung oder Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die die sogenannte Boosterimpfung haben.

Auch hier besteht die Möglichkeit, einen Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters durchzuführen, bitte informiert Euch bei Euren Übungsleitern

Viel Spaß beim Training und bleibt gesund