FAQ

FAQ steht für „frequently asked questions“ oder auf Deutsch „häufig gestellte Fragen“. Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Informationen rund um Ihre Mitgliedschaft beim Turnerbund geben.

FAQ

  • Kosten bei Eintritt in den Verein innerhalb eines Jahres

    Die Kosten setzen sich aus dem jährlichen Grundbeitrag (anteilig zum Quartal) und dem Abteilungsbeitrag (kompletter Betrag) zusammen.
    Die Grundgebühr ist abhängig von der Art der Mitgliedschaft, diese sowie die Aufschlüsselung der Abteilungsbeiträge können Sie HIER abrufen.
    Bei Neueintritt ist zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Person fällig.
    Der am Jahresende verrechnete Arbeitsdienst wird ebenfalls anteilg verrechnet:
    Beispiel: Bei Eintritt am 01.Mai werden 2 Quartale, also 2 Std. Arbeitsdienst fällig

  • Sonderfall Eltern-Kind Turnen

    Warum müssen die am Taining teilnehmenden Elternteile beim Eltern-Kind-Turnen zusätzlich zum Kind in den Verein eintreten?
    Damit für sie ein ausreichender Versicherungsschutz insbesondere eine Unfallversicherung besteht, müssen auch sie in den Verein eintreten.
    Kann ich als Erwachsener Passiv in den Verein eintreten, wenn mein Kind im Eltern-Kind-Turnen ist oder muss ich als Erwachsener Aktiv eintreten bzw. eine Familienmitgliedschaft abschließen?
    Eine passiv Mitgliedschaft umfasst keine entsprechende Unfallversicherung, aus diesem Grund muss als aktives Mitglied in den Verein eingetreten werden.

  • Arbeitsstunden

    Wie viele Arbeitsstunden muss ich erbringen?
    Pro aktiver Mitgliedschaft (unabhängig von der Anzahl der Abteilungen, in denen man aktiv ist) müssen jeweils 4 Stunden erbracht werde. Tritt man während des Jahres in den Verein ein, muss pro vollem Quartal eine Stunde erbracht werden.

    Können zu viel erbrachte Stunden in nächste Jahr übernommen werden?
    Leider ist dies nicht möglich, die Arbeitsstunden müssen jeweils für das aktuelle Jahr erbracht werden.

    Wann wird der Betrag für fehlende Arbeitsstunden eingezogen?
    Mitte Dezember findet der Arbeitsdiensteinzug der fehlenden Stunden statt.