Kosten bei Eintritt in den Verein innerhalb eines Jahres

Die Kosten setzen sich aus dem jährlichen Grundbeitrag (anteilig zum Quartal) und dem Abteilungsbeitrag (kompletter Betrag) zusammen.
Die Grundgebühr ist abhängig von der Art der Mitgliedschaft, diese sowie die Aufschlüsselung der Abteilungsbeiträge können Sie HIER abrufen.
Bei Neueintritt ist zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Person fällig.
Der am Jahresende verrechnete Arbeitsdienst wird ebenfalls anteilg verrechnet:
Beispiel: Bei Eintritt am 01.Mai werden 2 Quartale, also 2 Std. Arbeitsdienst fällig